Seminare

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Bei folgenden Verstößen wird ein ASF-Kurs fällig:



Eine Auffälligkeit von Katalog A

- Bsp.: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h

- Überfahren eines Rotlichtes

- Ungenügender Sicherheitsabstand bei über 80 km/h



Oder zwei Auffälligkeiten von Katalog B

- Bsp.: Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs

- Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit abgefahrenen Reifen

- Kennzeichenmißbrauch



Nach der Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF, verlängert sich meine Probezeit auf 4 Jahre!



Wie ist der Ablauf eines ASF-Kurs:

- Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen, die jeweils 135 min. lang sind

- Es nehmen 6 bis 12 Teilnehmer und der Kursleiter am Seminar teil

- Eine Fahrprobe von 45 min. muß abgelegt werden, es ist keine Prüfung

- Das Seminar dauert im Regelfall zwischen 2 und 6 Wochen



Wer ist alles in meinem Kurs?

In der Regel sind es Gleichaltrige, die wegen ähnlichen Delikten hier sind.



Wie geht es nach dem Kurs weiter?

Die Teilnahmebescheinigung wird zum Landratsamt geschickt und ich sollte nun nicht mehr auffällig werden. Bei einer erneuten Auffälligkeit bekomme ich noch eine Chance und die Möglichkeit eines psychologischen Beratungsgesprächs. Werde ich 2 Monate später, nach dem 2. Delikt, nochmals auffällig, muß ich den Führerschein abgeben.



Was passiert, wenn ich eine Sitzung versäume?

Dann wird keine Teilnahme-Bescheinigung ausgestellt. Wenn meine Frist noch nicht abgelaufen ist, kann ich evtl. den nächsten Kurs besuchen. Ist die Frist jedoch abgelaufen, muß ich mich mit dem Landratsamt in Verbindung setzen.



Warum besuche ich diesen Kurs?

Hier kann es nur eine Antwort geben "Mein Ziel ist es: Nicht mehr auffällig zu werden"

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Der Besuch des Seminars ist freiwillig und mehrfach möglich.

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten im Fahreignungsregister können Sie durch den Seminarbesuch 1 Punkt abbauen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.

Das Seminar besteht aus zwei Teilen:

Der verkehrspsychologische Teil umfasst 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen.

Der verkehrspädagogische Teil wird von einem Fahrlehrer in der Fahrschule durchgeführt, dauert 2x 90 Minuten und findet als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe statt.

Die Gesamtdauer des Seminars beträgt also mindestens 3 Wochen und 1 Tag, und wer es eilig hat, beginnt am besten mit dem verkehrspsychologischen Teil.

Die abschließende Teilnahmebescheinigung wird vom Fahrlehrer und vom Psychologen unterschrieben und ist der Behörde vorzulegen.

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