Passfoto

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Ein wichtiger Bestandteil des Führerscheins ist das Lichtbild des Inhabers. Besonders für die Herstellung des EU-Kartenführerscheins sind bestimmte Qualitätsmerkmale bei der Aufnahme von Lichtbildern einzuhalten, um eine gute Wiedergabe zu gewährleisten. Das biometrischen Passbild muss einen hohen Erkennungswert der antragstellenden Person haben.

Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine, mit dem Finger spürbare Struktur haben.

Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden.
Das biometrischen Lichtbild muss aktuell sein. Es kann in Schwarzweiß- oder Farbausführung vorgelegt werden.

Reflexe, wie sie zum Beispiel durch Brillengläser entstehen können, sollten zur besseren Identifikation der abgebildeten Person nicht vorhanden sein.

Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal und mit neutralem Gesichtsausdruck, gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund aufgenommen werden. Profilaufnahmen sind unzulässig.

Die Benutzung von bereits früher verwendeten, beschädigten oder unsauberen Passfotos ist nicht gestattet.
Das Passfoto muss das Format 35 mm x 45 mm aufweisen (ohne Rand).

Die Größe des Kopfes muss in einem ausreichenden Verhältnis zur Bildhöhe stehen. Es ist darauf zu achten, dass keine Teile des Gesichtes angeschnitten werden. Das Porträt muss im Passfoto zentriert sein.

Beide Augen müssen auch bei Brillenträgern gut sichtbar sein.
Kopfbedeckungen sind nicht zulässig. Ausnahme: aus religiösen Gründen

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